Leserbrief an die Handwerks-Zeitung

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Die E-Rechnung ist ein Bürokratiemonster

Leserbrief zu den "Hinweisen zur E-Rechnung" und "Ein PDF per Mail ist keine E-Rechnung"

Die beiden Artikel lassen die meisten Leser sicher ratlos und mit dem Gefühl der Ohnmacht und Überforderung zurück. Mit Bürokratieabbau hat das nichts zu tun. Es ist eine unglaublich komplexe Angelegenheit, was sich die EU in Ihrer Regelungswut ausgedacht hat. Es wundert mich, dass die HWK das so einfach unterstützt und noch von Vorteilen für Unternehmer spricht. Wenn eine solche komplexe Änderung eingeführt wird, sollte jeder normal intelligente Handwerker damit selber klarkommen. Das wird aber nicht der Fall sein, schon aus Zeitgründen. Also muss man sich evtl. beraten lassen, was auch Kosten verursacht. Ich vermisse überhaupt Hinweise bezüglich Kosten; es ist immer nur von Vorteilen die Rede, die aus meiner Sicht für kleine Handwerksfirmen nicht gegeben sind. Wie erstellt man eine E-Rechnung in einem strukturiertem Format? Man wird wohl ein neues Programm benötigen oder das bisherige Programm muss geändert werden. Wie hoch sind die Kosten dafür? Warum braucht man ein neues oder geändertes Buchhaltungsprogramm? Man kann doch eine E-Rechnung ausdrucken, kontieren und wie bisher verbuchen, ist das so? Ich bin auch Programmierer und frage deshalb, ob die Programmierung für das X-Format offengelegt wird, damit ich meine eigenen Programme entsprechend ändern kann.

Völlig unklar ist die Archivierung, die bisher wohl hauptsächlich in Papierform geschieht. Es heißt ja, dass sie auf einem nicht veränderbaren Datenträger gemacht werden soll. Vorgeschlagen wird eine DVD, weil eine Festplatte nicht zugelassen ist. Aber wie stellt man sich das vor? Jede geschriebene Rechnung und jede empfangene Rechnung gleich auf DVD sichern? Eine externe Sicherung bei einem Dienstleister wird sicherlich auf Festplatten erfolgen, aber nicht kostenlos. Ausdrucke von X-Rechnungen dürfen nicht abgelegt werden. Warum nicht? Ein nicht änderbarer Datenträger ist doch auch eine Papierrechnung!? Für kleine Unternehmen gibt es zum Glück bis zum 31.12.2027 eine Übergangspflicht. Und in Bayern ist momentan keine rechtliche Verpflichtung für E-Rechnungen an öffentliche Verwaltungen vorgesehen. Und Rechnungen bie 250 € brutto können wie bisher erstellt werden. Sie haben eine Maschine für 300 € verkauft? Das glaube ich nicht, die Maschine hat 240 € gekostet und Lieferung und Installation 60 €.

Nein, so macht es keinen Spaß mehr, selbstständig zu sein. Die ganzen Regelungen zeugen von einem Misstrauen gegenüber den Unternehmen, die nach Meinung der EU alle Umsatzsteuerbetrug machen. Und wer glaubt, dass die osteuropäischen EU-Länder das alles 1:1 umsetzen, der täuscht sich. Selbst in Italien wird man das lockerer handhaben. Seit Corona kämpfen bei uns viele Handwerksfirmen um ihre Existenz; muss man Ihnen mit solchen Regelungen noch des Rest geben? Was kann man machen? Firma schließen oder verkaufen (an wen?) und nach Ungarn umsiedeln. Warum Ungarn? Na, das wissen Sie doch wohl!

Brozowski Bürotechnik
Inh. Udo Brozowski
Obere Stadt 73
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