Leserbrief an die Handwerks-Zeitung

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Ist ein Internet-Computer gebührenpflichtig?

Zu Ihrem Artikel aus der "DHZ" vom 03.03.2006 möchte ich Folgendes anmerken: Wenn zukünftig ein PC mit Internetanschluss wie ein Fernsehgerät gebührenpflichtig sein soll, so bedeutet das einen Systemwechsel. Denn bisher galt die Regelung, dass nur dann Gebühren für ein Gerät (Radio, Fernsehgerät) bezahlt werden müssen, wenn damit auch ein Empfang der Sender möglich ist. Das ist bei einem PC aber nur dann der Fall, wenn eine entsprechende Karte eingebaut ist. In einem mir vorliegenden Schreiben der GEZ vom 02.Juni 2005 heißt es denn auch: Rundfunkgeräte sind: "...sowie PCs mit Radio- oder Fernsehkarte".
Wenn demnächst aber für einen Internet-PC die Gebühr auch dann zu bezahlen ist, wenn keine Karte eingebaut ist, so betrachte ich das als grobe Ungerechtigkeit und das Erschließen neuer Geldquellen zu Lasten der Selbstständigen. Ob die Gebühr auch dann erhoben wird, wenn bereits ein Radio oder Autoradio für den Betrieb angemeldet ist, bleibt abzuwarten.
Man muss doch davon ausgehen, dass fast jeder Selbstständige privat ein Fernsehgerät und ein Radio hat. Warum sollte er dann mit einem PC in der Firma Radio hören oder fernsehen? Wer davon ausgeht, zieht doch nur eine theoretische Möglichkeit in Betracht! Wenn diese Maßnahme tatsächlich so eingeführt wird, ist sie eine von mehreren Änderungen in letzter Zeit, die den finanziellen Spielraum der Selbstständigen weiter einschränken werden.

Brozowski Bürotechnik
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