Prozess gegen Misch/VINDEX wegen falscher Nebenkostenabrechnung

Der hier veröffentlichte Schriftverkehr ist sicherlich nicht für jeden interessant. Aber wer in der Justiz tätig ist, beruflich damit zu tun hat oder Interesse an dem Thema hat, kann hier erfahren, wie das Amtsgericht und auch der Verfassungsgerichtshof mit einem Bürger umgeht, der nur ein gerechtes Urteil will. Wenn ich ein Migrant oder Flüchtling gewesen wäre, wäre das Urteil sicher anders ausgefallen! Die Klage habe ich selber eingereicht, weil man keinen Rechtsanwalt findet, der bei einem Streitwert von 140,-- € so einen Fall ohne Zuzahlung übernimmt.

Ein Gericht ist ein Dienstleistungsbetrieb für die Bürger eines Landes. Wir Bürger sind der Souverän und die Gerichte handeln eigentlich in unserem Auftrag, denn wir bezahlen alle Kosten einschließlich Löhne und Gehälter. Deshalb können wir auch erwarten, dass der erteilte Auftrag (Klage) entsprechend den Gesetzen und Vorschriften bearbeitet und ein gerechtes Urteil gefällt wird. Ein Gericht ist übrigens wie eine Firma organisiert und soll demnach auch Gewinn machen. Wenn man das berücksichtigt, versteht man auch, warum die Gerichte häufig darauf aus sind, einen Vergleich zu schließen! Die Gebühren sind dann höher und man spart sich viel Arbeit. Ein Rechtsanwalt sagte mir, dass die Gerichte bei Verfahren mit niedrigem Streitwert oft kein großes Interesse haben, sich näher mit der Angelegenheit zu beschäftigen. Die Gerichte würden oft den Weg des geringsten Widerstandes gehen und sich von vornherein festlegen, ob einer Klage stattgegeben wird oder nicht. Dabei würde auch das persönliche Verhältnis zwischen Richter und Rechtsanwalt eine Rolle spielen. Wenn man schon seit vielen Jahren zusammenarbeitet, würden Gerichte ungern gegen eine Kanzlei entscheiden, die auch ein guter "Kunde" ist. Das - wie in diesem Fall - ungerechte Urteil ist für ein Gericht mehr oder weniger gefahrlos, wenn keine Berufung möglich ist. Und weil z.B. eine Anhörungsrüge von dem gleichen Gericht bearbeitet wird, darf man sich über die Ablehnung auch nicht wundern!

Eigentlich soll ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof kostenlos sein. Diese Aussage stimmt aber so pauschal nicht, denn nur wenn die Erfolgsaussichten nach Meinung eines vorgeschalteten Richters gut sind, fallen keine Kosten an. In meinem Fall sollte ich 750,-- € bezahlen, damit das Verfahren eröffnet werden kann. Das ist eigentlich ungerecht und nicht einzusehen, denn auf diese Weise kann man unangenehme Verfahren abwehren. Der vorgeschaltete Richter hat offensichtlich die Aufgabe, das Urteil zu verteidigen und den Petenten dazu zu bringen, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen. Um das zu erreichen, wird - wie in meinem Fall - mit unlogischen Argumenten und zweifelhafter Würdigung von Gesetzen und und BGH-Urteilen gearbeitet. Ich betrachte das als ein menschlich schäbiges Verhalten und es ist eines Rechtsstaates unwürdig. Es müsste eigentlich so sein, dass jede Eingabe von den neun Richtern direkt bearbeitet wird.

Ich habe mich auch noch beim Direktor des Amtsgerichts über das Urteil beschwert und deutlich meine Meinung dazu gesagt. Außerdem habe ich mich beim Bayerischen Justizministerium über die Art und Weise beschwert, wie das Verfahren abgelaufen ist. Ferner habe ich auch noch an den vorgeschalteten Richter beim Verfassungsgerichtshof geschrieben und meine Enttäuschung über das Verfahren zum Ausdruck gebracht. Diese Schreiben und die Antwortschreiben habe ich hier nicht veröffentlicht, weil sie keine neuen Erkenntnisse enthalten.

Um den Prozess evtl. doch noch zu gewinnen, bleibt noch die Möglichkeit, gemäß § 339 StGB Klage zu erheben. Der § bezieht sich auf Rechtsbeugung, die man dem Gericht nachweisen muss. Solche Verfahren sind einerseits selten und andererseits meistens erfolglos. Zudem kann sich so ein Prozess lange hinziehen, wenn Rechtsmitel eingelegt werden. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, ich habe also noch Zeit!

Unser Rechtsstaat ist in keinem guten Zustand mehr. Viele obere Gerichte sind politisch besetzt; es geht also nach Parteibuch und nicht nach Kompetenz. Auffällig sind auch die meistens zu milden Urteile gegenüber Migranten. So haben z.B. vier Migranten, die ein junges Mädchen vergewaltigt haben, nur Bewährungsstrafen bekommen. Ein deutscher junger Mann, der gegenüber Polizisten agressiv war und einen Bierkrug nach einem Polizisten geworfen hat, wurde zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt! Viele Bürger haben mittlerweile das Gefühl, dass die Justiz generell deutsche Bürger härter bestraft als Migranten. Werden die Richter evtl. von den Familienclans bedroht oder befürchten sie Racheakte für harte Strafen?

In Berlin sind z.B. Migranten, die schwere Straftaten begangen haben, aus der Untersuchungshaft straflos entlassen worden, weil man nicht rechtzeitig das Verfahren eröffnet hat! In Köthen ist ein kerzkranker Deutscher (22 J.) von zwei Afghanen geschlagen und gegen den Kopf getreten worden. Sofort hat es in allen Medien unisono geheißen, er wäre an Herzversagen gestorben. Die Täter wurden nur zu 1 Jahr und 5 Monate und 1 Jahr und 8 Monate verurteilt. Vor einigen Jahren gab es in München einen ähnlichen Fall. Dominik Brunner, der auch herzkrank war, wurde von zwei Deutschen geschlagen und getreten; die Todesursache soll aber ein Herzinfarkt gewesen sein. Ein Täter wurde zu 7 Jahren und der andere zu 9 Jahren und 10 Monaten verurteilt! Im NSU-Prozess wurde Beate Zschäpe wegen 10-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, obwohl man ihr weder einen Mord noch Beihilfe nachweisen konnte. Es handelte sich um ein politisches Urteil, denn es ist nach wie vor unklar, wer die Morde begangen hat. Die offizielle Meinung kann jedenfalls nicht stimmen.


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