Leserbrief an die Handwerks-Zeitung
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Wertstellungspraxis der Banken
Es ist ja bekannt, dass Banken Wertstellungen häufig nicht auf den Tag des tatsächlichen
Zuflusses bzw. Abflusses von Beträgen legen, sondern zu ihren Gunsten früher oder später.
Bei meiner Bank ärgerte ich mich immer wieder über Folgendes:
Wenn Daueraufträge, die zwar eigentlich am 1. eines Monats ausgeführt werden sollen, z.B.
erst am 3. ausgeführt wurden, weil das der nächste Banktag war, wurde die Wertstellung
trotzdem auf den 1. gelegt.
Wenn Lastschriften zwar mit der Wertstellung zum 1. eingereicht wurden, tatsächlich aber
z.B. erst am 3. gebucht wurden, wurde ebenfalls die Wertstellung auf den 1. gelegt.
Weil die Bank nicht bereit war, Ihre Wertstellungspraxis zu ändern, habe ich mich an den
zuständigen Ombudsmann gewandt. Sein Schlichtungsvorschlag hat gelautet:
Der korrekte Wertstellungstag ist der Tag, an dem die Deckung tatsächlich abfließt; das ist
bei Daueraufträgen der Buchungstag (Schimansky in Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., Rdn. 34 b).
Und auch Lastschriften sind entsprechend zu behandeln. Wertstellungsvorgaben des
Lastschriftengläubigers sind unbeachtlich (BGH, Urteil vom 17.Juni 1997).
Sieben Tage nach dem Schlichtungsvorschlag hat die Bank die Geschäftsbeziehung ohne Angabe
von Gründen mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt. Wenn eine Bank so reagiert, hat ein
Schlichtungsvorschlag wenig Sinn. Es zeigt sich wieder einmal, dass Banken nicht an Kunden
interessiert sind, die sich nicht alles gefallen lassen.
Wie wäre es, wenn die Handwerkskammer eine Liste von den Banken veröffentlicht, die sich
bezüglich Wertstellungen korrekt verhalten?
Brozowski Bürotechnik
Inh. Udo Brozowski
Oderdinger Straße 3
82362 Weilheim